Praxiskauf und Niederlassung
Praxiskauf und Niederlassung
Unsere Kanzlei bietet umfassende Beratung und Unterstützung für medizinische Leistungserbringer bei der Planung und Umsetzung des Praxiskaufs und der Niederlassung in eigener Praxis. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess, von der ersten Planung bis zur erfolgreichen Niederlassung.
Due Diligence
Wir führen für unsere Mandanten bei Bedarf eine Due Diligence durch, um rechtliche, betriebswirtschaftliche und steuerliche Risiken vor dem Unternehmenskauf zu identifizieren. Dies umfasst:
Prüfung der betriebswirtschaftlichen Unterlagen:
Plausibilitätsprüfung und Identifikation wirtschaftlicher und steuerlicher Risiken.
Prüfung der Verträge:
Überprüfung auf rechtlich nachteilige Regelungen und Haftungsrisiken.
Prüfung der Arbeitsverhältnisse:
Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und Übereinstimmung der Verträge mit der aktuellen Rechtslage.
Prüfung des Mietverhältnisses:
Laufzeit, Kündigungsmöglichkeiten und Recht zum Eintritt eines Praxisnachfolgers.
Prüfung der Gesellschaftsverträge:
Einhaltung von Datenschutz, Wettbewerbsrecht und Berufsrecht bei Gesellschaften.
Zulassungsrechtliche Prüfung:
Status von angestellten Ärzten und Assistenten, Genehmigung von Berufsausübungsgemeinschaften und Zulassung von MVZ.
Abrechnungsgenehmigungen: Prüfung von besonderen Abrechnungsgenehmigungen und deren Übertragbarkeit.
Vertragsgestaltung
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der notwendigen Verträge für den Praxiskauf, einschließlich:
Kaufvertrag (Asset Deal):
Ein umfassender Vertrag, der alle wesentlichen Aspekte des Erwerbs einer Einzelpraxis regelt.
Kaufvertrag (Share-Deal):
Ein detaillierter Vertrag, der den Erwerb von Gesellschaftsanteilen und die damit verbundenen Rechte und Pflichten regelt.
Erstellung oder Anpassung des Gesellschaftsvertrags:
Anpassung bestehender oder Erstellung neuer Vereinbarungen mit den zukünftigen Praxispartnern.
Arbeitnehmerbelehrungen:
Rechtlich vorgeschriebene Belehrungen der Arbeitnehmer im Rahmen des Betriebsübergangs einer Einzelpraxis.
Vereinbarungen zur Vertragsübernahme mit Dritten:
Regelung der Übernahme bestehender Verträge mit Dritten, z. B. des Mietvertrags einer Einzelpraxis.
Nachbesetzungsverfahren
Wir vertreten Sie im Nachbesetzungsverfahren vor dem Zulassungsausschuss und unterstützen Sie bei der erfolgreichen Zulassung als Praxisnachfolger des Abgebers. Dazu gehören:
- Überwachung der Fristen für Bewerbung und Zulassungsantrag
- Vorbereitung oder Überprüfung des Zulassungsantrags
- Stellungnahmen im Auswahlverfahren
- Begleitung zur oder Vertretung in der Auswahlsitzung des Zulassungsausschusses
Unsere Expertise im Vertragsarztrecht und unsere langjährige Erfahrung in der Beratung von medizinischen Leistungserbringern gewährleisten, dass Ihre Praxisnachfolge rechtlich sicher und erfolgreich gestaltet wird.
Ihre Ansprechpartnerin:

Patricia Ogbonna
Rechtsanwältin
Tel: +49(821) 80 99 58 – 0
E-Mail: info@awi-legal.com